{"id":496,"date":"2023-12-15T12:23:33","date_gmt":"2023-12-15T12:23:33","guid":{"rendered":"https:\/\/eaf-pfalz.de\/?p=496"},"modified":"2023-12-19T13:25:47","modified_gmt":"2023-12-19T13:25:47","slug":"buendnis-sorgearbeit-fair-teilen-vorschlaege-zur-unterhaltsrechtsreform-sind-unausgewogen","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/eaf-pfalz.de\/?p=496","title":{"rendered":"B\u00fcndnis Sorgearbeit fair teilen: Vorschl\u00e4ge zur Unterhaltsrechtsreform sind unausgewogen"},"content":{"rendered":"\n<p><strong>Pressemitteilung der eaf vom 15. Dezember 2023<\/strong><\/p>\n\n\n\n<p><strong>Berlin.<\/strong> Das Unterhaltsrecht muss das kindliche Existenzminimum sichern und die gelebte Realit\u00e4t vor Trennung oder Scheidung ber\u00fccksichtigen, statt einseitig auf die Situation danach zu schauen, mahnen die 31 Mitgliedsorganisationen im B\u00fcndnis Sorgearbeit fair teilen. Sie fordern gleichstellungspolitische Anreize f\u00fcr die faire Aufteilung von Erwerbs- und Sorgearbeit vor Trennung und Scheidung, damit die gemeinschaftliche Betreuung auch danach funktionieren kann. Sorgearbeit fair zu teilen steht in Trennungsfamilien unter anderen Vorzeichen als in Paarfamilien. Das Unterhaltsrecht sollte sich nicht nur * wie die Eckpunkte * an ge\u00e4nderten Rollenvorstellungen hinsichtlich einer gleichberechtigten Aufgabenteilung ausrichten, sondern muss die gelebte Realit\u00e4t vor Trennung oder Scheidung ber\u00fccksichtigen. &#8222;Die von Bundesjustizminister Marco Buschmann vorgestellten Eckpunkte lassen insbesondere das im Koalitionsvertrag formulierte Ansinnen vermissen, auch die Betreuungsanteile vor Trennung oder Scheidung zu ber\u00fccksichtigen sowie das Existenzminimum des Kindes sicherzustellen&#8220;, so die Bewertung der B\u00fcndnismitglieder. Bezahlte Erwerbs- und unbezahlte Sorgearbeit sind in Paarfamilien nach wie vor ungleich verteilt. In der Regel erfolgt mit der Familiengr\u00fcndung eine Weichenstellung in Richtung eines modernisierten Ern\u00e4hrermodells mit einem in Vollzeit erwerbst\u00e4tigen Vater und einer Mutter, die l\u00e4ngere familienbedingte Auszeiten nimmt und danach \u00fcberwiegend in Teilzeit erwerbst\u00e4tig ist. Die negativen Folgen dieser Arbeitsteilung zulasten der eigenst\u00e4ndigen Existenzsicherung tragen nach einer Trennung vor allem die M\u00fctter. F\u00fcr Familienkonstellationen, bei denen vor der Trennung eine ungleiche Arbeitsteilung gelebt wurde, m\u00fcssen im Rahmen der geplanten Reform daher angemessene \u00dcbergangsregelungen verankert werden, so die B\u00fcndnismitglieder. Die B\u00fcndnismitglieder fordern zudem, im Koalitionsvertrag vorgesehene Anreize f\u00fcr die faire Verteilung von Erwerbs- und Sorgearbeit vor Trennung oder Scheidung der Eltern, wie z. B. die Freistellung nach Geburt f\u00fcr V\u00e4ter bzw. zweite Elternteile oder mehr individuelle, nicht \u00fcbertragbare Elterngeldmonate, endlich umzusetzen. &#8222;Die F\u00f6rderung der partnerschaftlichen Betreuung gemeinsamer Kinder muss bereits vor Trennung oder Scheidung erfolgen, damit sie auch danach funktionieren kann.&#8220; Sie pl\u00e4dieren nachdr\u00fccklich daf\u00fcr, die bestehenden Unterschiede in den Erwerbsbiografien von M\u00fcttern und V\u00e4tern bei einer Reform des Unterhaltsrechts systematisch zu ber\u00fccksichtigen: &#8222;Alles andere h\u00e4tte erhebliche Nachteile vor allem f\u00fcr getrenntlebende Frauen und ihre Kinder und w\u00fcrde in Kauf nehmen, ihr ohnehin erh\u00f6htes Armutsrisiko zu versch\u00e4rfen.&#8220; Die vollst\u00e4ndige Positionierung des B\u00fcndnisses Sorgearbeit fair teilen zu den Eckpunkten der Unterhaltsrechtsreform ist hier zu finden: <a href=\"https:\/\/www.sorgearbeit-fair-teilen.de\/wp-content\/uploads\/2023\/12\/BSFT-Position-Unterhaltsrechtsreform.pdf\">https:\/\/www.sorgearbeit-fair-teilen.de\/wp-content\/uploads\/2023\/12\/BSFT-Position-Unterhaltsrechtsreform.pdf<\/a><\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Pressemitteilung der eaf vom 15. 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