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Süßes Gift für Mütter: Ausweitung von Minijobs widerspricht familienpolitischen Zielen

Pressemitteilung der eaf vom 08. Februar 2022

Ein aktuelles Gesetzesvorhaben des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales beschäftigt sich mit der im Koalitionsvertrag vorgesehenen Weiterentwicklung der Mini- und Midijobs. Die eaf weist in ihrer Stellungnahme auf eine Widersprüchlichkeit des Referentenentwurfs hin: Das Ziel, „zu verhindern, dass Minijobs als Ersatz für reguläre Arbeitsverhältnisse missbraucht werden“ ist aus Sicht der eaf mit der vorgesehenen Erhöhung der Geringfügigkeitsgrenze von 450 Euro auf 520 Euro schwer in Einklang zu bringen.

„Minijobs sind in der Regel prekäre Arbeitsverhältnisse“, betont Dr. Martin Bujard, Präsident der eaf. „Die Flexibilität und der höhere Verdienst durch „brutto gleich netto“ verführt viele Mütter dazu, mit einem Minijob die Vereinbarkeit von Familie und Beruf zu bewältigen. Das bedeutet aber leider auch: geringe Stundenlöhne, kein Kurzarbeitergeld, kein Arbeitslosengeld, keine Rente, keine Weiterbildung, kein Aufstieg. Viele Frauen bleiben jahrelang in dieser Beschäftigungsform hängen, der sogenannte „Klebeeffekt“.

Derzeit üben deutlich mehr Frauen als Männer einen Minijob aus, vielfach als Haupterwerbs­beschäftigung. Die vorgesehene Ausweitung des Minijobs durch Angleichung der Gering­fügigkeitsgrenze an gestiegene Löhne und Gehälter erhält die Attraktivität dieser prekären Beschäftigungsform. „Das sehen wir kritisch. Aus Sicht der eaf eignen sich Minijobs nur für Personen, deren Erwerbstätigkeit nicht auf langfristige Existenzsicherung angelegt ist. Das trifft in erster Linie auf Schüler/innen, Student/innen oder Rentner/innen zu, aber nicht auf Mütter, die wegen der Familie ihre Arbeitszeit reduzieren. Deshalb sollte die Bundesregierung die falschen Anreize reduzieren“, so Bujard.

Dagegen begrüßt die eaf die mit dem Entwurf ebenfalls vorgesehene Ausweitung und Ver­besserung der Midijobs, um Arbeitnehmer/innen im Niedriglohnbereich in sozialversicherungs­pflichtige Arbeitsverhältnisse zu bringen.

Ansprechpartnerin: Sigrid Andersen, E-Mail: andersen@eaf-bund.de

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