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Geplante Kindergelderhöhung benachteiligt Eltern mit drei und mehr Kindern

eaf fordert Korrektur beim geplanten Inflationsausgleichsgesetz
Pressemitteilung vom 11.08.2022

Berlin. Bundesfinanzminister Christian Lindner hat gestern Eckpunkte für ein Inflationsausgleichsgesetz
vorgestellt, die auch eine Erhöhung des Kindergeldes für 2023 und 2024 einschließen. Die eaf
bemängelt, dass mit der vorgesehenen neuen Kindergeldstaffelung Familien mit drei und mehr
Kindern künftig schlechter gestellt würden.
„Angesichts der steigenden Inflation ist die für das kommende Jahr geplante Kindergelderhöhung
mit 8 Euro für das erste und zweite Kind schon vollkommen unzureichend. Ab dem dritten Kind
sollen es gar nur 2 Euro sein und für vierte und weitere Kinder entfallen die Erhöhungen
gänzlich“, kritisiert Bernd Heimberg, Vizepräsident der eaf.
Die Armutsbetroffenheit von Familien steigt aber mit der Kinderzahl. Insbesondere die Kosten
für angemessenen Wohnraum und Mobilität erhöhen sich sprunghaft ab dem dritten Kind.
Erwiesenermaßen haben Mehrkindfamilien „pro Kopf“ ein geringeres Einkommen zur Verfügung
als kleinere Familien.
„Nicht umsonst ist seit Jahrzehnten das Kindergeld für dritte, vierte und weitere Kinder höher
als für das erste und zweite Kind. Nun von dieser Praxis abzuweichen, ist angesichts der
steigenden Lebenshaltungskosten weder sachgerecht noch angemessen“, so Bernd Heimberg
weiter. „Wir halten es für erforderlich, dass diese beabsichtigte Schlechterstellung von
Mehrkindfamilien in den Beratungen der Koalition rückgängig gemacht wird.“
Ansprechpartnerin: Sigrid Andersen, E-Mail: andersen@eaf-bund.de